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Bestimmungen für die Haltung von Hunden und Katzen

Hunde

Die wichtigsten Neuerungen nach der Neufassung des Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vom 01.07.2011 sind:

  • die Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip,
  • der Abschluss einer Haftpflicht für Hundehalterinnen und -halter sowie
  • der Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde für Hundehalterinnen und -halter.

Näheres finden Sie in der Info-Broschüre "Hund und Recht" auf der Seiten der Tierärztekammer: https://www.tknds.de

Hunderegister

  • Registrierung per Internet
    Die Adresse zur Registrierung der Hündinnen und Hunde im Niedersächsischen Hunderegister lautet: www.hunderegister-nds.de.
     
  • Registrierung per Telefon
    Alternativ besteht die Möglichkeit der Registrierung per Telefon: (04 41) 39 01 04 00.

Die Registrierung per Telefon ist deutlich teurer. Empfohlen wird die Registrierung via Internet.

 

Katzen und Kater im Freilauf

Seit 01.10.2012 besteht im gesamten Landkreis Diepholz eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip

Die Verpflichtung gilt zwar nur für Katzen und Kater im Freilauf. Denken Sie jedoch daran, dass die Wohnungskatze oder auch der Wohnungskater manchmal das Weite suchen. Deshalb empfiehlt sich der Mikrochip für eine Wohnungskatze genauso wie für den Wohnungskater. Eine zweifelsfreie Identifizierung ist nur mithilfe des RFID-Chips möglich.


Erichstr. 20 · 28816 Stuhr (Brinkum)
Telefon: (0 42 1) 89 43 00-0
Telefax: (0 42 1) 89 43 00-5


Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
10 - 12 Uhr  und  16 - 18 Uhr

Mittwoch  10 - 12 Uhr
Keine Sprechstunde am Mittwoch Nachmittag!

Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.

Wochenenden und Feiertage (10 - 19 Uhr):
Schauen Sie bitte auf den Notdienstplan!

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